Neben der Gewinnermittlung in Form von Jahresabschlüssen für buchführungspflichtige Unternehmer, erstellen wir auch sogenannte Einnahmenüberschußrechnungen als vereinfachte Gewinnermittlung für Freiberufler und kleinere Unternehmen.

Die Gewinnermittlung ist nicht allein Instrument zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns für die Finanzverwaltung, sondern kann, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus, für den Unternehmer und interessierte Dritte (beispielsweise Kapitalgeber) die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens illustrieren.

Hierzu bieten wir an :
  • Graphische Darstellung der wichtigsten Bilanz- und GuV-Positionen
  • detaillierte Erläuterung der einzelnen Positionen in einem Bilanzbericht
  • Kennzahlenanalyse für internen und externen Betriebsvergleich
  • Betriebsvergleiche je nach Branche